Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
der Gesetzgeber hat verfügt, dass ab 01. Oktober 2022 der Zutritt zu medizinischen Einrichtungen nur noch mit FFP2-Masken gestattet ist.
Dies gilt auch für Begleitpersonen und Lieferanten.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 2.500,00€ durch die zuständige Behörde.
Ihr Praxisteam Dr. Marks und Dr. Mosen