Arbeitsunfallversorgung (Unfall-/ D-Arzt)

Der Arbeitsunfall (Betriebsunfall, Berufsunfall) ist neben der Berufskrankheit der zweite Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein Unfall ist ein von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder Tod führt.

Ein Arbeitsunfall ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit einen Unfall erleidet.

Er ist abzugrenzen von Unfällen im Rahmen der Freizeitgestaltung, sportlicher Betätigung oder als Privatperson im Straßenverkehr.

Der jeweilige Unfallversicherungsträger ist abhängig von der Branche. Im industriellen und gewerblichen Bereich sind die jeweiligen Berufsgenossenschaften zuständig, im Öffentlichen Dienst die Unfallkassen von Bund, Land oder Gemeinde.

Insbesondere die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles, der Leistungsumfang sowie das medizinische System sind länderspezifisch unterschiedlich.